* Fachanwalt/Fachanwältin für Verwaltungsrecht nach deutscher FAO
° Rechtsanwalt/Rechtsanwältin nach deutscher BRAO
⎴ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin im Anwaltsregister Kanton Schwyz (Schweiz)
ˆ Europäische/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt in EU-/EFTAStaaten nach BGFA
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind international agierende Spezialisten für Prüfungsrecht in der Schweiz und vertreten Sie als in der Schweiz eingetragene Rechtsanwälte schweizweit in Ihrer Prüfungsanfechtung im Rekurs, der Einsprache, der Beschwerde, beim Verwaltungsgericht und beim Bundesgericht.
Die Kanzleistandorte sind Wollerau bei Zürich in der Schweiz sowie Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, Köln und München in Deutschland.
Partner der spezialisierten Kanzlei sind der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze und der Rechtsanwalt Henning Heinze. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind unter anderem Prüfungsanfechtungen, Studienplatzklagen (Medizin) und Verfassungsbeschwerden.
Insbesondere in den Bereichen Prüfungsrecht, Studienplatzklage und der Verfassungsbeschwerde sind die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner im Hinblick auf höchste Qualitätsmaßstäbe, die auf wissenschaftliche Publikationen in renommierten fachwissenschaftlichen Verlagen zurückzuführen sind, eine der schweizweit agierenden Kanzleien. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze verknüpft jahrelange erfolgreiche praktische Erfahrung mit Lehre und Wissenschaft. Er vereint umfassende Publikationen mit bundesweiter Lehrerfahrung sowie Wirtschafts- und Verhandlungserfahrung als ehemaliger Geschäftsführer der BeckAkademie (Verlag C.H. Beck) und vertritt Sie vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), bei dem Dr. Heinze & Partner erfolgreich waren.
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind eine kreative und progressive strategisch agierende Kanzlei, in der immer wieder neue Wege gegangen werden. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Team Dr. Heinze & Partner sind handverlesen sowie immer wieder Vorreiter und Ideengeber in ihrer sehr speziellen Branche. Durch die Größe des Anwaltsteams und dessen wissenschaftliche Publikationen wissenschaftlich anerkannten Verlagen sowie entsprechende Lebensläufe werden die notwendige Präsenz und Durchsetzungsfähigkeit der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner gewährleistet. Einige Rechtsanwält*innen der Kanzlei Dr. Heinze & Partner waren selbst im staatlichen Sektor an Universitäten oder Hochschulen bzw. wirtschaftlichen Sektor tätig - z.B. der Gründungspartner Dr. Arne-Patrik Heinze, der Inhaber einer W2-Professur an einer Polizeiakademie sowie geschäftsführender Gründungsgesellschafter der BeckAkadmie (Verlag C.H. Beck) war. Vieles lässt sich nachahmen – Fachkompetenz nicht! Medienpräsenz und eine Gewinnermentalität sind den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner wichtig. Medien bedeuten Kommunikation. Sie sind bei der Aufklärung ungerechter Ereignisse immer wieder hilfreich und können ein entscheidender Faktor sein, insbesondere, wenn Recht und Gerechtigkeit zu divergieren drohen.
Auch Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick spielen bei den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner eine zentrale Rolle – aber erst, nachdem eine wissenschaftlich fundierte Verhandlungsposition aufgebaut wurde. Einen ordnungsgemäßen Antrag bekommen die meisten Rechtsanwälte in der Regel gestaltet – aber in der Argumentation im Verfahren zeigt sich, ob Ihr Rechtsanwalt in der Lage ist, wissenschaftlich zu argumentieren. Aufgrund ihrer Reputation, die nicht lediglich auf Medienberichten und Internetaktivität, sondern insbesondere auf wissenschaftlich fundierten Fachpublikationen basiert, die auch von Gerichten bei ihren Entscheidungen berücksichtigt werden müssen, werden Dr. Heinze & Partner von diversen Kollegen, Ärzten, Professoren, Intellektuellen sowie Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik empfohlen.
Wegen zunehmender Auffälligkeiten im Rahmen der Rezensionen bei Google sowie anderen Portalen im Internet, deren Anzahl oft in einem erstaunlichen Missverhältnis zur Größe einer Kanzlei steht, sei bemerkt, dass die die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner keine Bewertungen kaufen und für gute Bewertungen auch keine Vergünstigungen geben, da dies rechtswidrig ist.
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner führen Prüfungsanfechtungen für Sie schweizweit. Sollte es in Ihrem Verfahren zu mündlichen Verhandlungen oder zu einem Ortstermin kommen, reisen die Rechtsanwälte der Sozietät Dr. Heinze & Partner für Sie zu Terminen in ganz Deutschland und in der gesamten Schweiz. Als Spezialisten für Prüfungsrecht zeichnen Dr. Heinze & Partner sich durch eine effiziente und problemorientierte Erarbeitung juristischer Lösungen Ihrer Rechtsprobleme aus.
Zunächst ist es das Anliegen der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner, Ihre Prüfungsanfechtung nicht als Massenprodukt mit einer billigen Standardlösung anzugehen. Es geht ihnen darum, die Besonderheiten gerade Ihrer Prüfungsanfechtung herauszuarbeiten, um auf dieser Grundlage eine Strategie sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren zu entwickeln. Jede Prüfungsanfechtung ist individuell gelagert und Ihre Betreuung erfordert von den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner als Rechtsanwälten für Prüfungsrecht einen individuellen Beratungs- und Aktionsaufwand. Wir wollen gewinnen. Dazu brauchen wir wissenschaftlichen Hintergrund. Prüfungsanfechtungen werden bei den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner professionell und fachkompetent bearbeitet. Sie repetieren nicht nur, was irgendwann irgendein Gericht geschrieben hat. Sie entwickeln auf wissenschaftlicher Basis neue Ansätze und sind dadurch ihre Fachkompetenz in der Lage, die Gerichte zum Umdenken zu bewegen. Bei den Gerichten sitzen schließlich auch lediglich Juristen, die zum Teil ebenso wie diverse Rechtsanwälte von Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze persönlich in seinen Kursen zur Examensvorbereitung ausgebildet worden sind. Für innovative juristische Lösungen und individuelle Strategien und außergewöhnliche juristische Argumentationen werden Dr. Heinze & Partner geschätzt, aufgrund derer sind sie erfolgreich. Darin ist die Reputation der Kanzlei begründet.
Im Bereich des Prüfungsrechts kommt den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner bei Prüfungsanfechtungen die Verknüpfung der Rechtsanwaltstätigkeit in der juristischen Praxis mit der wissenschaftlichen Lehr- und Autorentätigkeit des Rechtsanwalts Dr. Arne-Patrik Heinze in der bundesweiten Juristenausbildung in besonderem Maß zugute, wobei auch andere Rechtsanwälte der Kanzlei als Fachautoren aktiv sind. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze ist Autor diverser Publikationen in Form juristischer Lehrbücher und Fachaufsätze, an denen sich auch Prüfer und Gerichte insbesondere bei der Bewertung vertretbarer Lösungen im Prüfungsrecht zu orientieren haben. Als Fachdozent und Repetitor hat Herr Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze zahlreiche Richter, Prüfer sowie Rechtsanwälte ausgebildet. Auch Professoren haben schon in seinen Kursen gesessen. Derzeit ist er im Lehrbereich insbesondere als Dozent im 2. Examen Jura tätig und bietet über das Hanseatische Oberlandesgericht ein Repetitorium im Öffentlichen Recht in der Bucerius Law School in Hamburg an, die als Eliteuniversität für Juristen in Deutschland gilt.
Es zeichnet Dr. Heinze & Partner aus, dass die Fachpublikationen der Rechtsanwälte nicht in wissenschaftlich unbedeutenden Verlagen in unbedeutender Länge zur bloßen Mandantenakquise erfolgen, sondern in renommierten wissenschaftlichen Verlagen für Fachkreise veröffentlicht werden. Damit können sie sicherstellen, dass ihre Rechtsauffassungen in der Rechtsprechung ernsthaft berücksichtigt werden. Aufgrund dieses breiten Wirkungskreises ist es Dr. Heinze & Partner als Spezialisten für Prüfungsrecht möglich, auf ein breites Netzwerk und auf eine überregionale Infrastruktur zurückzugreifen.
Dr. Heinze & Partner sind auf höchstem Niveau fachkompetent für Sie tätig, wollen stets gewinnen und nehmen für sich in Anspruch, auf der Basis der Wissenschaft und der Lehre führend voranzuschreiten.
Für einen Berufs- bzw. Studienabschluss wird aufgrund der Qualitätssicherung nicht nur eine bestandene Abschlussprüfung vorausgesetzt, vielmehr wird in der heutigen Gesellschaft ein überragender Abschluss vorausgesetzt. Die Bedeutung der Abschlussnoten nimmt stetig zu. Aufgrund dessen kommt es vermehrt zu einer Prüfungsanfechtung mit einem Rechtsanwalt für Prüfungsrecht. Es gelten die Ausführungen zur Prüfungsanfechtung allgemein und zum Prüfungsrecht allgemein.