Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben erneut außergerichtlich ein Prüfungsergebnis eines Mandanten erfolgreich angefochten und den Missbrauch fehlerhafter Prüfungsbewertung aufgedeckt. Die Nichtbestehensverfügung wurde aufgehoben und der Mandant hat die Prüfung zum Sanitäter nun bestanden - in vollem Umfang erfolgreich!