Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Täuschungsversuch (Betrugsvorwurf) erreicht, dass die Verfügung zum endgültigen Nichtbestehen der Abschlussprüfung aufgehoben wurde. Die Mandantin darf weiterhin studieren - ein voller Erfolg!