Soweit Sie mit einer Prüfungsbewertung in der Schweiz im Bachelorstudium nicht einverstanden sind, ist im Prüfungsrecht der Schweiz grundsätzlich ein Rekurs mit den Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner möglich. Der Rekurs ist beim Nichtbestehen der Prüfung ebenso möglich wie beim Ziel der Notenverbesserung.
Ein Rekursverfahren im Rahmen einer Prüfungsanfechtung in der Schweiz beinhaltet verschiedene Phasen. Der dezidierte Ablauf ist partiell auch von regionalen bzw. kantonalen Gegebenheiten abhängig. Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner werden Sie dazu beraten.