Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Schule (Hochschulreife) im behördlichen Verfahren erneut einen Erfolg erzielt. Die ablehnende Verfügung zum Nichtbestehen wurde aufgehoben und die Note wurde aufgrund des wissenschaftlichen Vortrages der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner hochgesetzt.