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14.10.2024: Gerichtsverfahren für Universität als Mandantin erfolgreich - Dr. Heinze & Partner 

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben eine Universität in einem gerichtlichen Eilverfahren vertreten und einen Erfolg erzielt. Der Eilantrag der ehemaligen Kanzlerin gegen ihre Abwahl wurde vom Gericht zurückgewiesen. 

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Modulprüfung Bachelor erneut einen Erfolg erzielt. Die Verfügung zum Nichtbestehen wurde aufgrund der umfangreichen wissenschaftlichen Ausführungen der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner aufgehoben. 

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner waren für ihre Mandantin im Rahmen eines Verfahrens zur Erlangung eines Studienplatzes Bachelor erfolgreich!   

In seiner Entscheidung vom  05.09.2024 hat das Bundesgericht festgestellt, dass das Verwaltungsgericht Zürich (Abteilungspräsidentin des Gerichts als Vorsitzende Richterin) in rechtswidriger Weise rechtliches Gehör im Sinne des Art. 29 BV verletzt hat. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde vom Schweizer Bundesgericht aufgehoben.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben für einen Mandanten gerichtlich einen Studienplatz Humanmedizin erstritten

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Schule im behördlichen Verfahren einen Erfolg erzielt. 

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Bachelor im gerichtlichen Verfahren erneut einen Erfolg erzielt. Die Nichtbestehensverfügung wurde aufgehoben.

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Heizungsbauer im behördlichen Verfahren erneut einen Erfolg erzielt. Die Nichtbestehensverfügung wurde aufgehoben.

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Hörakustik-Handwerk im behördlichen Verfahren einen weiteren Erfolg erzielt. 

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Bachelor im behördlichen Verfahren einen weiteren Erfolg erzielt, so dass der Mandant seinen Bachelorabschluss erhält.