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24.02.2023: Prüfungsanfechtung Gymnasium mit Erfolg - Dr. Heinze & Partner 

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Schule erreicht, dass die Nichtbestehensverfügung aufgehoben und die Prüfung bestanden wurde - ein voller Erfolg!

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Bachelor erreicht, dass die Nichtbestehensverfügung aufgehoben wurde - ein voller Erfolg beim Verwaltungsgericht!

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben ein Gerichtserfahren geführt und erreicht, dass die Mandantin einen Studienplatz Zahnmedizin im 1. Fachsemester erhalten hat.    

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Schule erreicht, dass die Nichtbestehensverfügung aufgehoben und die Bewertung angehoben wurde - ein Erfolg für den Mandanten!

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben erreicht, dass die Nichtbestehensverfügung aufgehoben wird und der Mandant die praktische Prüfung zum Koch wiederholen darf.

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben erreicht, dass eine Mandantin im Rahmen einer Bachelorprüfung Psychologie einen Nachteilsausgleich erhält.

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben erreicht, dass die Nichtbestehensverfügung aufgehoben wurde und die Mandantin die mündliche Prüfung wiederholen darf. Die Rechtsanwälte haben Verfahrensfehler aufgedeckt.

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben erreicht, dass die Verfügung aufgehoben wurde und mehrere Prüfungsleistungen neu bewertet werden, wobei eine Verschlechterung ausgeschlossen ist. Der Mandant ht bestanden und möchte seine Note verbessern.

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben ein Gerichtserfahren geführt erreicht, dass der Mandant einen Studienplatz Psychologie im 1. Fachsemester erhalten hat.    

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben erreicht, dass die endgültige Nichtbestehensverfügung aufgehoben wurde und die Mandantin noch einmal zur Prüfung zugelassen worden ist.