Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Bachelor die Aufhebung der Nichtbestehensverfügung erzielt und einen - Erfolg auf ganzer Linie!
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung die Aufhebung der Nichtbestehensverfügung erzielt und einen Täuschungsversuch entkräftet - Erfolg auf ganzer Linie!
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Behördenverfahren mit wissenschaftlichem Vortrag erreicht, dass die Bewertung einer Klausur angehoben wurde - Erfolg auf ganzer Linie!
Die Rechtsanwälte und Spezialisten für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner sind für eine Mandantin erfolgreich im Rekursverfahren gegen eine Ablehnungsverfügung vorgegangen.
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Behördenverfahren mit fachwissenschaftlichem Vortrag erreicht, dass die Nichtbestehensverfügung zum endgültigen Nichtbestehen aufgehoben wurde - ein erneuter Erfolg!
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben in einem Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht mit fachwissenschaftlichem Vortrag erreicht, dass die Gerichtsentscheidung der Vorinstanz im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung aufgehoben wurde - Erfolg auf ganzer Linie!
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Behördenverfahren mit wissenschaftlichem Vortrag erreicht, dass die Nichtbestehensverfügung zum endgültigen Nichtbestehen Bachelor aufgehoben wurde - Erfolg auf ganzer Linie!
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Behördenverfahren mit fachwissenschaftlichem Vortrag erreicht, dass die Nichtbestehensverfügung im Rahmen einer juristischen Prüfung aufgehoben wurde - Erfolg auf ganzer Linie!
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner waren mit Kolleg*innen für ihre Mandantschaft gerichtlich zur Erlangung eines Studienplatzes Medizin tätig und haben einen Studienplatz erstritten.
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Gerichtsverfahren mit fachwissenschaftlichem Vortrag erreicht, dass die Ablehnungsverfügung im Rahmen einer Hebammenprüfung aufgehoben und die Mandantin zur Prüfung zugelassen wurde!