Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben mit fachwissenschaftlichem Vortrag beim Verwaltungsgericht erreicht, dass der Ablehnungsbescheid aufgehoben wurde und der Mandant den Titel wunschgemäß führen darf.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner waren für eine Mandantin gerichtlich zur Erlangung eines Studienplatzes Jus tätig. Sie hat den Studienplatz erhalten.
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Rechtswissenschaft im Verwaltungsverfahren die Aufhebung der Notenverfügung erzielt.
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung SBI für ihre Mandantin erreicht, dass die Note der mündlichen Prüfung angehoben wurde - - Erfolg auf ganzer Linie!
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung eine grundlegende Entscheidung herbeigeführt, die beinhaltet, das Prüfer sich nicht abstimmen dürfen - Erfolg auf ganzer Linie!
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Lehramt im Gerichtsverfahren die Aufhebung der Nichtbestehensverfügung erzielt - Erfolg auf ganzer Linie!
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Bachelor im Behördenverfahren die Aufhebung der Nichtbestehensverfügung erzielt - erneut Erfolg auf ganzer Linie!
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Medizin im Gerichtsverfahren die Aufhebung der Nichtbestehensverfügung erzielt - Erfolg auf ganzer Linie!
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer schulrechtlichen Angelegenheit verhindert, dass die Mandanten einen hohen sechsstelligen Betrag zahlen müssen - Erfolg auf ganzer Linie!
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Rekurs Eidgenössische Prüfung mittels wissenschaftlichen rechtlichen Vortrages die Aufhebung der Nichtbestehensverfügung erzielt - Erfolg auf ganzer Linie!