Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner waren für ihre Mandantschaft beim Verwaltungsgericht zur Erlangung eines Studienplatzes tätig. Die Mandantin hat den Wunschstudienplatz erhalten.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner waren für ihre Mandantschaft beim Verwaltungsgericht zur Erlangung eines Studienplatzes tätig. Er hat den Wunschstudienplatz erhalten.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner waren für ihre Mandantschaft gerichtlich zur Erlangung eines Studienplatzes Architektur tätig. Er hat den Wunschstudienplatz erhalten.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner waren für ihre Mandantschaft gerichtlich zur Erlangung eines Studienplatzes tätig. Er hat den Wunschstudienplatz erhalten.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner waren für ihre Mandantschaft gerichtlich zur Erlangung eines Studienplatzes Architektur tätig. Sie hat einen Studienplatz erhalten.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner waren für ihre Mandantschaft gerichtlich zur Erlangung eines Studienplatzes Lehramt tätig. Sie hat einen Studienplatz Lehramt erhalten.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantschaft gerichtlich für einen Studienplatz Medizin agiert. Sie hat einen Studienplatz Medizin erhalten.
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Rechtswissenschaft im Behördenverfahren die Aufhebung der Nichtbestehensverfügung erzielt.
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Rechtswissenschaft im Behördenverfahren die Aufhebung der Nichtbestehensverfügung erzielt.
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Plagiat (Betrug in der Prüfung) im Behördenverfahren die Aufhebung der Nichtbestehensverfügung erzielt. Die Prüfung ist nun bestanden.