Der Schweizerische Anwaltsverband SAV/FSA führt jährlich mehrmals eine Fachanwaltsprüfung durch. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner vertreten Sie in der gesamten Schweiz in Ihrer der Prüfungsanfechtung der Fachanwaltsprüfung.
In dem Reglement Fachanwalt/Fachanwältin SAV sind die Voraussetzungen zur Erlangung des Fachanwaltstitels definiert. Neben praktischen Erfahrungen ist ein Kurs zu belegen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Grundsätzlich sind diese Kurse innerhalb von zwei Jahren vor der Erteilung des Titels zu belegen.
Gegen die Entscheide des Vorstands SAV – zum Beispiel zum Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung zum Fachanwalt – kann jeweils ein Rekurs erhoben werden. Dabei sind verfahrensrechtliche Regelungen einzuhalten – insbesondere die Fristen. Wenn Sie die Prüfung anfechten wollen, ist es daher wichtig, zeitnah zu agieren.
Wenn Sie das Ergebnis Ihrer Fachanwaltsprüfung anfechten wollen, kontaktieren sie die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner.