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Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Härtefallantrag

Härtefallantrag

Wenn Leben und Studium nicht nach Plan laufen, kann es notwendig sein, einen Härtefallantrag zu stellen. Ein solcher wird aus unterschiedlichen Gründen gestellt – zum Beispiel bei einer nicht bestandenen Prüfung oder aufgrund der Überschreitung der Regelstudienzeit. Der Härtefallantrag sollte professionell und möglichst von Spezialisten für Prüfungsrecht begründet sein. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner vertreten Sie und formulieren Ihren Härtefallantrag.

Härtefallantrag

  • Echter Härtefallantrag
  • Unechter Härtefallantrag
I.

Echter Härtefallantrag

Oft sind in den Reglementen der Universität, der jeweiligen Fakultät oder sonstigen Prüfungsinstitution Voraussetzungen geregelt, wann und ob ein Härtefallantrag gestellt werden kann. So kann im Reglement unter anderem normiert sein, dass trotz wiederholten Nichtbestehens eine Prüfung in Ausnahmefällen ein weiteres Mal absolviert werden darf. Insoweit handelt es sich stets um einen echten Härtefallantrag. Meist sind an diesen weiteren Prüfungsversuch strenge Voraussetzungen geknüpft und eine juristisch professionelle und möglichst wissenschaftliche Begründung ist im Härtefallantrag unerlässlich. Massgeblich ist unter anderem, dass die Prüfung nicht lediglich aufgrund eines Leistungsmangels nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

II.

Unechter Härtefallantrag

Grundsätzlich handelt es sich bei einem unechten Härtefallantrag um eine normale Prüfungsanfechtung. Gelegentlich wird eine Prüfungsunfähigkeit erst im Nachhinein festgestellt. Für die Konstellation der nachträglich erkannten Prüfungsunfähigkeit wird der Terminus unechter Härtefall genutzt.

Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
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