In der Schweiz ist der Fachbereich des Notars kantonal geregelt. So gelten unterschiedliche Anforderungen bezüglich der Zulassung zur Tätigkeit als Notar bzw. zur Prüfungszulassung zur notariellen Fachprüfung.
Im Kanton Aargau werden zum Beispiel ein Masterabschluss in der Rechtswissenschaft oder ein Masterdiplom einer schweizerischen Fachhochschule mit Fachrichtung Notariat sowie eine praktische Ausbildung vorausgesetzt.
In Luzern wird zur Notariatsprüfung zugelassen, wer er das Anwaltspatent oder das luzernische Fähigkeitszeugnis als Gemeindeschreiber besitzt. Ein Praktikum wird nicht vorausgesetzt.
In Zug wiederum sind Gemeindeschreiber und Rechtsanwälte als Notar tätig.
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Spezialisten für Prüfungsrecht und vertreten Sie bei der Anfechtung der Notariellen Fachprüfung schweizweit.