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Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Prüfungsanfechtung Notarielle Fachprüfung

Prüfungsanfechtung Notarielle Fachprüfung

In der Schweiz ist der Fachbereich des Notars kantonal geregelt. So gelten unterschiedliche Anforderungen bezüglich der Zulassung zur Tätigkeit als Notar bzw. zur Prüfungszulassung zur notariellen Fachprüfung.

Im Kanton Aargau werden zum Beispiel ein Masterabschluss in der Rechtswissenschaft oder ein Masterdiplom einer schweizerischen Fachhochschule mit Fachrichtung Notariat sowie eine praktische Ausbildung vorausgesetzt.

In Luzern wird zur Notariatsprüfung zugelassen, wer er das Anwaltspatent oder das luzernische Fähigkeitszeugnis als Gemeindeschreiber besitzt. Ein Praktikum wird nicht vorausgesetzt.

In Zug wiederum sind Gemeindeschreiber und Rechtsanwälte als Notar tätig.

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind Spezialisten für Prüfungsrecht und vertreten Sie bei der Anfechtung der Notariellen Fachprüfung schweizweit.

Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
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