Soweit Sie mit einer Prüfungsbewertung in der Schweiz nicht einverstanden sind, ist im Prüfungsrecht der Schweiz grundsätzlich ein Rekurs mit den Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner möglich.
Nach dem Bachelorstudium folgt in der Schweiz oftmals ein Masterstudium. Neben den bereits bekannten Prüfungsarten gibt es im Masterstudium in der Schweiz neben mündlichen und schriftlichen Prüfungen oft zusätzliche Prüfungsarten wie zum Beispiel Projektarbeiten und eine Masterarbeit. Kurz vor dem Ziel ist es im Masterstudium besonders ärgerlich, wenn Sie Ihre Prüfungen nicht oder nicht mit der gewünschten Note bestehen, da es um Ihre berufliche Existenz geht. Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner führen Ihre Prüfungsanfechtung daher auf wissenschaftlichem Niveau für Sie – beim Nichtbestehen der Prüfung und beim Ziel einer Notenverbesserung.
Ein Rekursverfahren mittels einer Prüfungsanfechtung Master in der Schweiz beinhaltet diverse Phasen. Der Ablauf der Prüfungsanfechtung Master in der Schweiz ist partiell von regionalen bzw. kantonalen Gegebenheiten abhängig. Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner werden Sie gerne fachwissenschaftlich vertreten.
Während des Masterstudiums sind diverse Leistungsnachweise zu erbringen. Dazu gehören nicht nur mündliche und schriftliche Prüfungen, sondern auch Projektarbeiten und sonstige Leistungsnachweise. Dabei gibt es regelmäßig fehlerhafte Bewertungen, die Dr. Heinze & Partner als Spezialisten für Prüfungsrecht im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Bachelor Schweiz für Sie anfechten können – unabhängig davon, ob es um eine Notenverbesserung oder um das Bestehen der Prüfung geht. Es gelten zunächst die Ausführungen zum Rekurs Prüfungsrecht allgemein.
Eine Leistung kann im Rahmen des Bewertungsspielraumes des Prüfers als ungenügend gewertet werden, wenn die erbrachte Leistung den vom Prüfer im Rahmen seines Bewertungsspielraumes gestellten Anforderungen nicht gerecht wird. Beruht die schlechte Bewertung nicht auf dem Inhalt der Prüfung, kann es sich um einen Vorwurf des Plagiats oder der Täuschung bzw. des Betrugs in der Prüfung handeln. Im Rekursverfahren im Prüfungsrecht der Schweiz ist dabei unter anderem zu prüfen, ob die schlechte Bewertung möglicherweise auf der Befangenheit eines Prüfers beruht.
Für die Prüfungsanfechtung Master im Rekursverfahren in der Schweiz gelten die Ausführungen zum Rekurs Prüfungsrecht allgemein. An manchen Universitäten bzw. Hochschulen sind vor dem Rekurs eine Einsprache im Prüfungsrecht bzw. eine Beschwerde im Prüfungsrecht erforderlich. Darüber hinaus wird das Rekursverfahren geführt, wobei insbesondere bei dem Vorwurf eines Täuschungsversuches ein Rekurs oft unausweichlich ist, weil die Konsequenzen bei dem Vorwurf der Täuschung zum Beispiel in Form eines Plagiats erheblich sein können. Neben einem Rekurs bezüglich eines Vorwurfes der Täuschung bzw. eines Plagiats können im Rekursverfahren Master auch formelle und materielle Fehler Gegenstand der Prüfungsanfechtung Master Schweiz sein.
Ein Täuschungsversuch zum Beispiel wegen eines Plagiats kann bei schwerwiegender Täuschung sogar eine Exmatrikulation zur Folge haben. Werden die Erstellung eines Plagiats bzw. ein Täuschungsversuch vorgeworfen, wird an den meisten Universitäten und Hochschulen ein Disziplinarverfahren im Prüfungsrecht eröffnet.
In der Regel wird das Disziplinarverfahren im Prüfungsrecht der Schweiz eröffnet, indem der Prüfer den Plagiatsvorwurf meldet. Die Fakultät bzw. die Hochschule entscheidet anschließend, ob der Plagiatsvorwurf weiteren Institutionen angezeigt wird. In einigen Konstellationen – beispielsweise an der Universität Zürich – wird der Universitätsanwalt benachrichtigt, der den Angeschuldigten über die Einleitung des Verfahrens informiert.
Vor einer Entscheidung über den Täuschungsversuch, muss der Betroffene angehört werden. Dazu wird dem Angeschuldigten der Sachverhalt geschildert und ihm müssen Beweise vorgelegt werden. Bloße Spekulationen der Hochschule bzw. Universität genügen für einen Anscheinsbeweis nicht. Die Anhörung gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, sich zum Plagiatsvorwurf bzw. Täuschungsvorwurf zu äussern. Bei der Anhörung sollten Sie unbedingt die Rechtsanwälte für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner hinzuziehen, da Anhörungen seitens der Universitäten bzw. Hochschulen häufig genutzt werden, um Prüflinge in eine Falle zu locken. Die Hochschulen bzw. Universitäten sind in derartigen Verfahren Ihre Gegner.
Nach der Anhörung fällt die Fakultät ihren Entscheid im Disziplinarverfahren und stellt somit fest, ob ein Plagiat bzw. Täuschungsversuch anzunehmen ist oder nicht. Sollte ein Plagiats- bzw. ein Täuschungsversuch angenommen werden, sind die akademischen Konsequenzen bekanntzugeben. Mögliche Konsequenzen können ein schriftlicher Verweis, der Ausschluss aus Lehrveranstaltungen oder der Ausschluss von der Benutzung einzelner Universitätseinrichtungen bis zur Exmatrikulation und sonstige Maßnahmen sein.
Ist der Prüfling mit dem Entscheid nicht einverstanden, kann er gegen die Verfügung einen Rekurs erheben. Das Rekursverfahren wird individuell von den Kantonen bzw. von den einzelnen Institutionen geregelt. Im Rekurs gegen einen Prüfungsentscheid sind zunächst das anwendbare Reglement, die Fristen und die vorgegebene Form sowie die für den Rekurs zuständige Instanz zu beachten.
Der Rekurs ist zu begründen. Es ist also darzulegen, weshalb es sich bei den vorgeworfenen Handlungen nicht um einen Plagiats- bzw. Täuschungsversuch handelt. Damit das Rekursverfahren fristgerecht und vor allem juristisch auf maximal effizientem wissenschaftlichem Niveau geführt wird, sollten Sie ihren Anwalt für Prüfungsrecht schnellstmöglich kontaktieren. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner werden Sie während des Rekursverfahrens zielorientiert vertreten und für Sie das Maximum herausholen, um die Täuschungs- bzw. Plagiatsvorwürfe zu entkräften. Schließlich geht es um Ihr Berufsleben!
Im Rekursverfahren können selbstverständlich formelle Fehler sowie inhaltliche Bewertungsfehler mit einer Prüfungsanfechtung Schweiz angegriffen werden, so dass die Ausführungen zum Rekurs Prüfungsrecht link allgemein gelten. Die Rechtsanwälte für Prüfungsanfechtungen Dr. Heinze & Partner werden Ihren Rekurs fachlich wissenschaftlich begründen.