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Rekurs Matura

Rekurs Matura

Falls Sie Ihre Maturaprüfung nicht bestanden haben oder mit deren Ergebnis nicht zufrieden sind, können Sie das Prüfungsergebnis unter Hinzuziehung der Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner mit einem Rekurs anfechten. Das gilt ebenso, wenn Ihnen in einer Prüfung ein Plagiat bzw. ein Täuschungsversuch vorgeworfen werden. Insoweit sind formelle und materielle Fehler angreifbar. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben sich auf das Prüfungsrecht spezialisiert und werden Sie im Rekursverfahren mit ihrem wissenschaftlichen Ansatz effizient vertreten. Zunächst gelten im Rahmen der Prüfungsanfechtung Matura die Ausführungen zum Rekurs Prüfungsrecht allgemein sowie zum Täuschungsversuch und Plagiat.

I.

Wer ist zum Rekurs Matura im Prüfungsrecht in der Schweiz berechtigt?

Einen Rekurs Matura darf eine Person erheben, die Adressatin der Prüfungsverfügung ist und ein subjektives Recht hat. Ein solches ist gegeben, wenn die Rechtsstellung des Rekurrierenden durch den Ausgang des Verfahrens beeinflussbar ist. Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn die Anfechtung einer Prüfungsnote Matura keinen Einfluss auf den Gesamtabschluss oder auf die Zahl der Wiederholungsversuche hat.

II.

Welche Fehler sind mit einem Rekurs Matura im Prüfungsrecht in der Schweiz anfechtbar?

Nebst einem Plagiatsvorwurf und dem Vorwurf eines allfälligen Täuschungsversuches gibt es weitere Konstellationen der Prüfungsanfechtung im Rekursverfahren. Die Voreingenommenheit des Prüfers, Störungen während der Prüfungszeit, willkürliche Bewertungen oder Änderung der Prüfungsaufgaben sind nur einige der möglichen Fehlerquellen, die mit einem Rekurs gegen das Ergebnis der Matura im Schweizer Prüfungsrecht anfechtbar sind. Dabei ist grundsätzlich zwischen formellen und materiellen Fehlern zu unterscheiden. Formelle Fehler im Prüfungsrecht der Schweiz betreffen das Prüfungsverfahren und sind so früh wie möglich zu rügen. Die materiellen Fehler im Prüfungsrecht der Schweiz, die gerügt werden können, betreffen den Inhalt der Prüfung. Ob und gegebenenfalls welche Fehler in Ihrem Rekursverfahren gerügt werden können, werden Ihnen die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner gerne erläutern.

Fehler beim Rekursverfahren Matura

  • Formelle Fehler im Rekursverfahren Matura
  • Materielle Fehler im Rekursverfahren Matura

Bezüglich der Angriffsfläche im Rekursverfahren Matura gelten für die formellen und materiellen Fehler die Ausführungen zum Rekurs Prüfungsrecht allgemein.

III.

Wirkung des Rekurses Matura im Prüfungsrecht der Schweiz

Ein Rekurs gegen das Ergebnis der Maturaprüfung wirkt grundsätzlich aufschiebend, so dass die Verfügung erst nach dem rechtskräftigen Entscheid über den Rekurs bzw. nach einem Gerichtsverfahren rechtsverbindlich ist.

Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
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