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Täuschungsversuch AI bzw. KI

Täuschungsversuch AI bzw. KI

Zunehmend wird Kandidaten in Prüfungen ein Täuschungsversuch mit der Unterstellung der Verwendung einer KI (Künstliche Intelligenz) bzw. AI (Artificial Intelligence) vorgeworfen. Aufgrund der schnellen Veränderung der Technik nehmen derartige Vorwürfe der Hochschulen und Universitäten zum Teil mittlerweile willkürliche Ausmaße an. Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner sind auf derartige Konstellationen spezialisiert und werden Ihnen bei Ihrer Prüfungsanfechtung Täuschungsversuch KI bzw. AI helfen. Dabei sind zunächst die Termini Täuschungsversuch und Plagiat in Verbindung mit der Verwendung einer AI bzw. KI im Prüfungsrecht der Schweiz zu differenzieren.

I.

Differenzierung Täuschungsversuch und Plagiat in Verbindung mit KI bzw. AI

Die Begriffe Täuschungsversuch und Plagiat sind entgegen einiger Behauptungen keine Kategorien einer Stufe. Vielmehr ist „Täuschungsversuch“ der Oberbegriff, der in diverse Untergruppen zu differenzieren ist. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Täuschungsversuch im Schweizer Prüfungsrecht.Untergruppen der Täuschungsversuche sind Plagiate und sonstige denkbare Täuschungsversuche wie zum Beispiel die Verwendung handgeschriebener Unterlagen oder einer KI bzw. AI. Bei der Verwendung einer KI bzw. AI geht es also letztlich um den Vorwurf eines Täuschungsversuches.

II.

Täuschungsversuch bzw. Plagiat mit KI bzw. AI

Ein Plagiat und die Verwendung einer KI bzw. AI sind nicht zwingend mit einander verbunden.

1.

Plagiat

Bei einem Plagiat im Schweizer Recht geht es darum, dass Gedankengut aus fremden Quellen übernommen wird, ohne es in wissenschaftlich gebotenem Maß zu kennzeichnen. Es gibt zum Bespiel Wortplagiate und Strukturplagiate. Insoweit gelten die Ausführungen zum Plagiat. 

2.

Einsatz KI bzw. AI in Prüfungen

Beim Plagiat im Prüfungsrecht handelt es sich um einen Unterfall des Täuschungsversuches im Prüfungsrecht. Das Plagiat ist ein Beispiel einer Vielzahl an Täuschungsversuchsmöglichkeiten.

Der Einsatz einer KI bzw. AI in einer Prüfung kann unterschiedliche Probleme hervorrufen.

a)

Zugelassene KI bzw. AI

In einigen Prüfungen ist eine KI bzw. AI mittlerweile zugelassen. Wenn eine KI bzw. AI in Prüfungen zugelassen ist, kann es allerdings sein, dass die Hochschule, Universität bzw. sonstige Prüfungsinstitution der Auffassung ist, dass der Einsatz der KI bzw. AI nicht in der zugelassenen Form, sondern in nicht zugelassener Form erfolgte und einen Täuschungsversuch unterstellt.

b)

Zugelassene KI bzw. AI

Ist der Einsatz einer KI bzw. AI in einer Prüfung nicht zugelassen, wird bei deren Einsatz ebenfalls oft ein Täuschungsversuch unterstellt – vielfach in Fällen, in denen tatsächlich keine KI bzw. AI in der Prüfung verwendet wurde.

c)

Einordnung der Nutzung einer KI bzw. AI in einer Prüfung

Viele Hochschulen bzw. sonstigen Prüfungsinstitutionen in Deutschland sind mit der schnell voranschreitenden Technik und des Einsatzes der KI bzw. AI völlig überfordert. Oft gibt es Anschreiben der Prüfungsinstitutionen an Prüflinge mit sehr kurzer Frist zur Stellungnahme bzw. einem Gespräch, in dem Prüflinge maximal unter Druck gesetzt werden sollen. Stellungnahmen bzw. Gespräche ohne professionelle anwaltliche Vertretung sollten Sie unbedingt unterlassen, da irreparable Schäden entstehen können. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner werden Sie wissenschaftlich unterstützen.

Beim Einsatz einer KI bzw. AI handelt es sich in der Regel nicht um ein Plagiat, sondern um eigenständige eine Kategorie der Täuschungsversuche, wenngleich auch mit KI bzw. AI plagiiert werden kann. Eine KI bzw. AI wird über Daten aus fremdem geistigen Eigentum trainiert. Inwieweit durch eine KI bzw. AI fremde Urheberrechte verletzt werden, ist höchst problematisch. Im Grunde müsste sich der Betreiber einer KI bzw. AI eine Erlaubnis zum Zugriff auf die fremden Daten und bezüglich deren Nutzung bzw. Verwertung einholen. Ansonsten beginnt die Urheberrechtsverletzung bereits bei jeglichem Einsatz einer KI bzw. AI, weshalb deren Einsatz in keiner Prüfung zugelassen werden dürfte, damit Prüflinge durch Prüfungsinstitutionen nicht zu rechtswidrigem Verhalten angestiftet werden.

Wenn in einer Prüfung dann erlaubt oder unerlaubt eine KI bzw. AI zum Einsatz kommt, übernimmt diese normalerweise nicht bestimmte Texte bzw. Strukturen aus einer Quelle, sondern es wird auf Basis des Datenpools etwas Neues kreiert, das auf einer Urheberrechtsverletzung beruhen dürfte. Es handelt sich beim unerlaubten Einsatz einer KI bzw. AI also nicht um eine Plagiat, sondern um eine eigene Kategorie eines Täuschungsversuches.

III.

Konsequenzen bzw. Nachweis Täuschungsversuch mit KI bzw. AI im Prüfungsrecht

Zunächst gelten die allgemeinen Konsequenzen des abgestuften Systems beim Täuschungsversuch im Prüfungsrecht.

Die Besonderheit des Vorwurfes eines Täuschungsversuches mittels KI bzw. AI im Prüfungsrecht ist, dass die Hochschule, Schule bzw. sonstige Prüfungsinstitution den bei Täuschungsversuchen erforderlichen Anscheinsbeweis in der Regel nicht seriös erbringen kann. Vereinfacht gesagt müsste die Prüfungsinstitution in einem rechtsstaatlichen Verfahren offenlegen, wie sie auf den Vorwurf der Täuschung kommt. Dazu werden in der Regel Softwareprogramme eingesetzt. Bezüglich dieser müsste die Prüfungsinstitution in einem rechtsstaatlichen Verfahren aber detailliert mittels neutraler technischer Gutachten offenlegen, wie die Erkennungssoftware funktioniert, inwieweit ein vergleichbares Budget mit vergleichbaren Ressourcen bei der Entwicklung Erkennungssoftware zur Verfügung stand wie bei der Erstellung der seitens des Prüflings in der Prüfung eingesetzten KI bzw. AI. Auch in Gerichtsverfahren müssten umfassende IT-Gutachten erstellt werden usw.

Leider handeln Hochschulen, Schulen bzw. sonstige Prüfungsinstitutionen oft willkürlich und verwenden eine im Vergleich zur vom Prüfling eingesetzten KI bzw. AI in der Prüfungsinstitution vorhandene Billigsoftware ohne irgendetwas faktisch sowie verfassungsrechtlich zu prüfen. Insbesondere in der Schweiz wird die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) im Prüfungsrecht von Prüfungsinstitutionen oft missachtet, indem ein faires Verfahren wie z.B. die Zusendung der Akte im Verfahren verwehrt wird, wobei insoweit ein Verfahren beim EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrecht) anhängig ist. Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner werden Ihnen dann aufzeigen, wie Sie sich rechtlich gegen willkürliches Vorgehen der Prüfungsinstitutionen wehren.

Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
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